Kann ein Betrieb seine Rechnungen nicht mehr bezahlen, droht die Insolvenz. Dann geht es Zug um Zug. Das Gericht beauftragt einen Insolvenzverwalter.

Meist steht dahinter eine Anwalts- oder eine Wirtschaftskanzlei oder gar eine richtige Organisation, denn wirtschaftliche, steuerliche, kaufmännische und betriebswirtschaftliche sowie EDV Kenntnisse sind hier von größter Bedeutung.

Die Eröffnung eines Insolvenzverfahren wird eingeleitet, wobei versucht wird, die vorhandenen Waren zu veräußern und damit die Schulden des insolventen Unternehmen abzudecken. Solange sich der Betrieb noch nicht im Konkurs befindet, bleibt seine Geschäfts – oder Produktionsstätte offen. Der Insolvenzverwalter darf keine Maschinen, Produkte oder was auch immer zur Ausübung der Tätigkeiten im Unternehmen zu tun hat, veräußern. Dieses Recht steht dem Insolvenzverwalter erst nach der Konkurseröffnung zu.

Der Insolvenzverwalter kümmert sich um die Außenstände

Der Insolvenzverwalter sieht sich im Betrieb um, er kennt auf den ersten Blick, welche Dinge wertvoll sind, für welche er einen guten Preis erzielen kann. Dann nimmt er sich die ganzen Zahlen im Unternehmen vor und verschafft sich rechnerisch einen Überblick.

Wenn die finanzielle Lage noch nicht so aussichtslos ist, dann wird auch oft ein Sanierungskonzept ausgearbeitet und damit soll versucht werden, den Betrieb zu retten. So können die Mitarbeiter Ihren Arbeitsplatz erhalten, und wenn der Unternehmer deutlich umdenkt und sich strickt an die neue Strategie hält, kann er das Unternehmen mit diesen Plan aus den roten Zahlen führen.

Leicht wird so etwas fast nie, aber wenn sich der Unternehmer und die Mitarbeiter unter großen Einsatz Ihr Bestes geben, werden sie das auch schaffen. Und der Unternehmer wird lernen müssen, jede Geldausgabe drei Mal zu überdenken.